Nach Einreichung des Projektes nimmt ein Mitglied des Ausschusses oder der Geschäftsstelle mit Ihnen Kontakt auf.
Der Ausschuss prüft vorab, ob Ihr Projekt unseren Kriterien entspricht und hilft Ihnen bei den Formalitäten.
Vorauswahl
Der Ausschuss entscheidet danach, ob Ihr Projekt der Plenarversammlung zur Unterstützung vorschlagen wird.
Die Projektverantwortlichen der vorgeschlagenen Projekte dürfen an der Plenarversammlung ihr Projekt den Mitgliedern vorstellen. Es werden max. drei Projekte an der Plenarversammlung behandelt.
Abstimmung über das Projekt
An der Plenarversammlung legen die Mitglieder fest, welches Projekt die Reformationskollekte erhält bzw. als Ziel für die Konfirmandengabe
in Frage kommt.
Schlussbericht
Wird ein Projekt unterstützt, sind die Projektverantwortlichen verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Schlussbericht einzureichen.
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KRITERIEN
Ziel ist, dem Glauben an Gott Räume zu öffnen. Projekte, die von der PSS gefördert werden, wollen
Dabei ist wichtig, dass das Projekt
Protestantische Solidarität Schweiz
c/o Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS
Sulgenauweg 26
3007 Bern
Rufen Sie uns an
T+41 31 370 25 25
oder schreiben Sie uns
Spendenkonto
Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS, Bern
Berner Kantonalbank
CH02 0079 0016 5817 6976 9
Solidarité Protestante Suisse
c/o Église évangélique réformée de Suisse EERS
Sulgenauweg 26
3007 Berne
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Compte pour les dons
Église évangélique réformée de Suisse EERS, Berne
Banque cantonale bernoise
CH02 0079 0016 5817 6976 9